Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit
Die Hospizarbeit liegt Ihnen am Herzen und Sie möchten uns über Ihren Tod hinaus unterstützen? Vielleicht haben Sie keine Familienangehörigen mehr oder Ihre Familie ist bereits hinreichend versorgt? Sie haben die Möglichkeit, unsere Arbeit durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu fördern. Sie können dabei sicher sein, das Ihr vererbtes/vermachtes Vermögen in voller Höhe dem Vereinszweck zugeführt wird, da der Hospizverein Vorderer Odenwald e.V. als gemeinnütziger Verein von der Erbschaftssteuer befreit ist. Mit einer Erbschaft (bei der der Verein als Erbe eingesetzt wir) oder einem Vermächtnis (mit dem Sie dem Verein einen bestimmten Vermögensanteil vermachen) tragen Sie zur Vermögensbildung des Vereins bei und helfen uns, einen sicheren finanziellen Grundstock für die Vereinsaktivitäten - die Begleitung von Sterbenden und Trauernden und die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbreitung der Hospizidee - zu erhalten. Für unseren Verein bedeutet das mehr Planungssicherheit und die Zuversicht, unsere Aufgaben auch in Zukunft zum Wohle der Gemeinschaft wahrnehmen zu können.
Kaum jemand möchte sich damit auseinandersetzen, aber es ist wichtig: das Testament. Gibt es keine gesetzlichen Erben und liegt kein Testament vor, fällt Ihr Vermögen dem Staat zu! Auch wenn Sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind oder Ihr Vermögen nach anderen Quoten aufteilen möchten, bedarf es eines Testaments.
Erwägen Sie, uns durch eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zu unterstützen, so nehmen Sie gerne Kontakt mit unserer 1. Vorstandsvorsitzenden Frau Elisabeth Fischer auf und/oder besprechen Sie sich mit einem qualifizierten Rechtsanwalt.