Das Vorsorge-Trio:
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung


Legen Sie rechtzeitig fest, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Wir beraten Sie kostenlos in Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und BetreuungsverfügungDie Formulare  der .IGSL (Internationale Gesellschaft für Sterbegleitung & Lebensbeistand) können Sie bei uns erwerben.

Die Erstellung dieser Vorausverfügungen ist ab dem 18 Lebensjahr möglich und sinnvoll.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztlichen Eingriffen und ihr kommt im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden

Sofern man auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen oder geistigen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr ganz oder teilweise selbst erledigen kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, sieht der Gesetzgeber die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (Betreuers) durch das Betreuungssgericht vor.

Mit einer Betreuungsverfügung wird im Vorfeld festgelegt, welche Person im Falle der gesetzlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer benannt werden soll. Es können auch Personen ausdrücklich ausgeschlossen werden, die auf gar keinen Fall als Betreuer in Frage kommen sollen. Der Betreuer übernimmt einen genau definierten Aufgabenbereich. Wird im Vorfeld kein Betreuer benannt, wird ein berufsmäßiger Betreuer bestellt. Der Betreuer muss bei bestimmten Entscheidungen die vorherige Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

In unregelmäßigen Abständen bieten wir in unserer Geschäftstelle in Groß-Umstadt kostenfrei Vorträge zum Thema Vorsorge an.  Teilnahme nur nach Anmeldung!

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Fr, 12. Apr, 18:00 -19:30
Vortrag Patientenverfügung
Ev. Kirchengemeinde Schaafheim, Lutherstr. 3

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